Die Durchführung der im Rahmen des Programms „Aktion Glücksmomente“ ausgezeichneten Initiativen muss nicht durch Rechnungen oder Quittungen dokumentiert werden. Wir empfehlen jedoch, diese für den Fall der Fälle aufzubewahren. Pfeifer & Langen hat das Recht, von den Bewerberinnen und Bewerbern eine Bestätigung über die Durchführung der Initiative in der von ihm gewählten Form, z.B. durch Fotos oder Filme, zur Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters und in den sozialen Medien zu erhalten, um vergangene und neue Ausgaben der „Aktion Glücksmomente“ zu dokumentieren.